Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung
Wasser und Abwasser sind umlagefähig (§ 2 Nr. 2 und Nr. 3 BetrKV). Sind Wohnungswasserzähler vorhanden, wird nach Verbrauch abgerechnet; sonst nach Personenzahl oder Wohnfläche — je nach Mietvertrag. Anders als bei der Heizung gibt es keine bundesweite Pflicht zur verbrauchsabhängigen Wasserabrechnung, aber wo geeichte Zähler existieren, ist nach Verbrauch zu verteilen. Im Schnitt liegen Wasser + Abwasser bei rund 0,34 €/m² pro Monat.
Was zu den Wasserkosten zählt
- Frischwasser (Bezug vom Versorger), § 2 Nr. 2 BetrKV
- Abwasser / Entwässerung inkl. Niederschlagswasser, § 2 Nr. 3 BetrKV
- Zählermiete und Eichung der Wasserzähler
- Wartung von Wasseraufbereitung/Hebeanlage (nicht Reparatur)
Die Erwärmung des Warmwassers zählt dagegen zu den Heizkosten und wird verbrauchsabhängig abgerechnet.
Verteilung: Zähler, Personen oder Fläche
| Schlüssel | Wann |
|---|---|
| Verbrauch (Wohnungszähler) | wenn geeichte Zähler vorhanden → dann vorrangig |
| Personenzahl | ohne Zähler, wenn im Mietvertrag vereinbart |
| Wohnfläche | gesetzlicher Auffangschlüssel (§ 556a BGB) |
Gibt es nur einen Hauptzähler, wird die Gesamtmenge nach dem vereinbarten Schlüssel verteilt. Eine reine Flächenverteilung trotz vorhandener Wohnungszähler ist angreifbar.
Häufige Fehler
- Flächenverteilung trotz vorhandener Wohnungszähler.
- Warmwasser-Erwärmung in die Wasserkosten statt in die Heizkosten gepackt.
- Niederschlagswasser mehrfach oder ohne Grundlage angesetzt.
- Reparaturen an der Wasserinstallation umgelegt (nicht umlagefähig).
Häufige Fragen
Sind Wasserkosten umlagefähig?
Ja. Frischwasser (§ 2 Nr. 2 BetrKV) und Abwasser/Entwässerung (§ 2 Nr. 3 BetrKV) sind umlagefähig.
Nach welchem Schlüssel werden Wasserkosten verteilt?
Mit Wohnungswasserzählern nach Verbrauch; sonst nach Personenzahl oder Wohnfläche, je nach Mietvertrag.
Muss Wasser nach Verbrauch abgerechnet werden?
Keine bundesweite Pflicht wie bei der Heizung. Sind aber geeichte Zähler vorhanden, ist nach Verbrauch abzurechnen.
Wie hoch sind Wasserkosten pro qm?
Wasser und Abwasser liegen im Schnitt bei rund 0,34 €/m² pro Monat; regional unterschiedlich.
Gehört die Warmwasserbereitung zu den Wasserkosten?
Die Erwärmung gehört zu den Heizkosten, der reine Frischwasserbezug zu den Wasserkosten.