Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung

Umlagio Team · Aktualisiert am 27.07.2026 · Lesezeit ca. 5 Min.
Kurz gesagt

Wasser und Abwasser sind umlagefähig (§ 2 Nr. 2 und Nr. 3 BetrKV). Sind Wohnungswasserzähler vorhanden, wird nach Verbrauch abgerechnet; sonst nach Personenzahl oder Wohnfläche — je nach Mietvertrag. Anders als bei der Heizung gibt es keine bundesweite Pflicht zur verbrauchsabhängigen Wasserabrechnung, aber wo geeichte Zähler existieren, ist nach Verbrauch zu verteilen. Im Schnitt liegen Wasser + Abwasser bei rund 0,34 €/m² pro Monat.

Was zu den Wasserkosten zählt

Die Erwärmung des Warmwassers zählt dagegen zu den Heizkosten und wird verbrauchsabhängig abgerechnet.

Verteilung: Zähler, Personen oder Fläche

SchlüsselWann
Verbrauch (Wohnungszähler)wenn geeichte Zähler vorhanden → dann vorrangig
Personenzahlohne Zähler, wenn im Mietvertrag vereinbart
Wohnflächegesetzlicher Auffangschlüssel (§ 556a BGB)

Gibt es nur einen Hauptzähler, wird die Gesamtmenge nach dem vereinbarten Schlüssel verteilt. Eine reine Flächenverteilung trotz vorhandener Wohnungszähler ist angreifbar.

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Häufige Fehler

Häufige Fragen

Sind Wasserkosten umlagefähig?

Ja. Frischwasser (§ 2 Nr. 2 BetrKV) und Abwasser/Entwässerung (§ 2 Nr. 3 BetrKV) sind umlagefähig.

Nach welchem Schlüssel werden Wasserkosten verteilt?

Mit Wohnungswasserzählern nach Verbrauch; sonst nach Personenzahl oder Wohnfläche, je nach Mietvertrag.

Muss Wasser nach Verbrauch abgerechnet werden?

Keine bundesweite Pflicht wie bei der Heizung. Sind aber geeichte Zähler vorhanden, ist nach Verbrauch abzurechnen.

Wie hoch sind Wasserkosten pro qm?

Wasser und Abwasser liegen im Schnitt bei rund 0,34 €/m² pro Monat; regional unterschiedlich.

Gehört die Warmwasserbereitung zu den Wasserkosten?

Die Erwärmung gehört zu den Heizkosten, der reine Frischwasserbezug zu den Wasserkosten.

iKeine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber gibt allgemeine, orientierende Informationen und bewertet nicht deinen Einzelfall. Im Zweifel Mieterverein, Haus & Grund oder Anwalt/Anwältin für Mietrecht.