Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: umlegbar?
Hausmeisterkosten sind umlagefähig (§ 2 Nr. 14 BetrKV) — aber nur der Dienstleistungsanteil. Reparaturen, Instandsetzung und Verwaltungstätigkeiten (z. B. Wohnungsabnahmen) muss der Vermieter herausrechnen; sie sind nicht umlagefähig. Im Schnitt liegen die umlagefähigen Hausmeisterkosten bei rund 0,28 €/m² pro Monat. Achte außerdem auf Doppelabrechnung: Erledigt der Hausmeister die Gartenpflege, darf diese nicht zusätzlich separat auftauchen.
Was umlagefähig ist — und was nicht
| Tätigkeit | Umlagefähig? |
|---|---|
| Kehren, Streuen, Reinigung der Außenanlagen | ✅ ja |
| Kontrollgänge, kleine laufende Pflege | ✅ ja |
| Gartenpflege durch den Hausmeister | ✅ ja (aber nicht doppelt) |
| Reparaturen / Instandsetzung | ❌ nein |
| Wohnungsabnahmen, Mietersuche | ❌ nein (Verwaltung) |
| Verwaltungsaufgaben, Buchhaltung | ❌ nein |
Der Dienstleistungsanteil
Ein Hausmeister erledigt oft Mischtätigkeiten. Der Vermieter muss den Anteil für Reparatur und Verwaltung abziehen und nur den Dienstleistungsanteil umlegen. Bei einem Pauschalvertrag geschieht das meist über einen prozentualen Abschlag. Fehlt jeder Hinweis auf diesen Abzug, ist das ein Grund zur Nachfrage oder Belegeinsicht.
Vorsicht Doppelabrechnung
Häufiger Fehler: Der Hausmeister macht die Gartenpflege — und trotzdem steht die Gartenpflege nochmal als eigene Position in der Abrechnung. Dieselbe Leistung darf nur einmal umgelegt werden. Prüfe deshalb, ob sich Positionen überschneiden.
Häufige Fragen
Sind Hausmeisterkosten umlagefähig?
Ja, aber nur der Dienstleistungsanteil (§ 2 Nr. 14 BetrKV). Reparatur-, Instandhaltungs- und Verwaltungstätigkeiten nicht.
Welche Hausmeistertätigkeiten sind nicht umlagefähig?
Reparaturen, Instandsetzung, Wohnungsabnahmen und Verwaltungsaufgaben müssen herausgerechnet werden.
Wie hoch sind Hausmeisterkosten pro qm?
Im Bundesschnitt rund 0,28 €/m² pro Monat; je nach Leistungsumfang und Objekt unterschiedlich.
Dürfen Hausmeister und Gartenpflege doppelt abgerechnet werden?
Nein. Erledigt der Hausmeister die Gartenpflege, darf diese nicht zusätzlich als separate Position auftauchen.
Wie erkenne ich, ob der Reparaturanteil abgezogen wurde?
Eine korrekte Abrechnung weist den Dienstleistungsanteil aus oder erläutert den Abzug. Fehlt der Hinweis, lohnt Nachfrage bzw. Belegeinsicht.