Aufzugskosten: Muss auch der Erdgeschossmieter zahlen?
Aufzugskosten sind umlagefähig (§ 2 Nr. 7 BetrKV) — und dürfen nach der Rechtsprechung grundsätzlich auf alle Mieter umgelegt werden, auch im Erdgeschoss. Umlegbar ist nur der Betrieb (Strom, Wartung, TÜV, Notruf), nicht die Reparatur. Verteilt wird meist nach Wohnfläche oder Einheiten. Im Schnitt rund 0,16 €/m² pro Monat. Voraussetzung ist wie immer eine Umlagevereinbarung im Mietvertrag.
Warum auch das Erdgeschoss zahlt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Aufzugskosten in der Regel auf alle Mieter verteilt werden dürfen — die Rechtsprechung sieht den Aufzug als Einrichtung des gesamten Hauses (z. B. auch für den Zugang zu Keller, Waschküche oder Dachterrasse). Ausnahmen sind eng: etwa wenn ein EG-Mieter den Aufzug nachweislich in keiner Weise nutzen kann. Eine abweichende, für EG-Mieter günstigere Regelung kann im Mietvertrag vereinbart werden.
Umlagefähig vs. nicht umlagefähig
| Position | Umlagefähig? |
|---|---|
| Betriebsstrom des Aufzugs | ✅ ja |
| Wartung / Wartungsvertrag | ✅ ja |
| TÜV-/Sicherheitsprüfung | ✅ ja |
| Notrufsystem | ✅ ja |
| Reparaturen / Ersatzteile | ❌ nein |
| Modernisierung / Austausch | ❌ nein |
Häufige Fehler
- Reparatur/Ersatzteile in die umlagefähigen Aufzugskosten gepackt.
- Modernisierung als Betriebskost getarnt.
- Falscher Schlüssel abweichend vom Mietvertrag.
- Pauschale Wartungspauschale ohne Trennung von Reparaturanteilen.
Häufige Fragen
Sind Aufzugskosten umlagefähig?
Ja. Die Betriebskosten des Aufzugs sind nach § 2 Nr. 7 BetrKV umlagefähig, sofern im Mietvertrag vereinbart.
Muss auch der Erdgeschossmieter Aufzugskosten zahlen?
Grundsätzlich ja. Aufzugskosten dürfen in der Regel auf alle Mieter umgelegt werden; enge Ausnahmen sind möglich.
Welche Aufzugskosten sind nicht umlagefähig?
Reparaturen und Instandsetzung. Umlegbar sind Betrieb, Strom, Wartung, TÜV-Prüfung und Notruf.
Wie werden Aufzugskosten verteilt?
Meist nach Wohnfläche oder Wohneinheiten; ohne Vereinbarung nach Wohnfläche (§ 556a BGB).
Wie hoch sind Aufzugskosten pro qm?
Im Schnitt rund 0,16 €/m² pro Monat, abhängig von Anlage und Wartungsvertrag.