Aufzugskosten: Muss auch der Erdgeschossmieter zahlen?

Umlagio Team · Aktualisiert am 27.07.2026 · Lesezeit ca. 5 Min.
Kurz gesagt

Aufzugskosten sind umlagefähig (§ 2 Nr. 7 BetrKV) — und dürfen nach der Rechtsprechung grundsätzlich auf alle Mieter umgelegt werden, auch im Erdgeschoss. Umlegbar ist nur der Betrieb (Strom, Wartung, TÜV, Notruf), nicht die Reparatur. Verteilt wird meist nach Wohnfläche oder Einheiten. Im Schnitt rund 0,16 €/m² pro Monat. Voraussetzung ist wie immer eine Umlagevereinbarung im Mietvertrag.

Warum auch das Erdgeschoss zahlt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Aufzugskosten in der Regel auf alle Mieter verteilt werden dürfen — die Rechtsprechung sieht den Aufzug als Einrichtung des gesamten Hauses (z. B. auch für den Zugang zu Keller, Waschküche oder Dachterrasse). Ausnahmen sind eng: etwa wenn ein EG-Mieter den Aufzug nachweislich in keiner Weise nutzen kann. Eine abweichende, für EG-Mieter günstigere Regelung kann im Mietvertrag vereinbart werden.

Umlagefähig vs. nicht umlagefähig

PositionUmlagefähig?
Betriebsstrom des Aufzugs✅ ja
Wartung / Wartungsvertrag✅ ja
TÜV-/Sicherheitsprüfung✅ ja
Notrufsystem✅ ja
Reparaturen / Ersatzteile❌ nein
Modernisierung / Austausch❌ nein
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Häufige Fehler

Häufige Fragen

Sind Aufzugskosten umlagefähig?

Ja. Die Betriebskosten des Aufzugs sind nach § 2 Nr. 7 BetrKV umlagefähig, sofern im Mietvertrag vereinbart.

Muss auch der Erdgeschossmieter Aufzugskosten zahlen?

Grundsätzlich ja. Aufzugskosten dürfen in der Regel auf alle Mieter umgelegt werden; enge Ausnahmen sind möglich.

Welche Aufzugskosten sind nicht umlagefähig?

Reparaturen und Instandsetzung. Umlegbar sind Betrieb, Strom, Wartung, TÜV-Prüfung und Notruf.

Wie werden Aufzugskosten verteilt?

Meist nach Wohnfläche oder Wohneinheiten; ohne Vereinbarung nach Wohnfläche (§ 556a BGB).

Wie hoch sind Aufzugskosten pro qm?

Im Schnitt rund 0,16 €/m² pro Monat, abhängig von Anlage und Wartungsvertrag.

iKeine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber gibt allgemeine, orientierende Informationen und bewertet nicht deinen Einzelfall. Im Zweifel Mieterverein, Haus & Grund oder Anwalt/Anwältin für Mietrecht.