Versicherung in der Nebenkostenabrechnung: was ist umlagefähig?
Die Gebäude- und Haftpflichtversicherung für das Objekt ist umlagefähig (§ 2 Nr. 13 BetrKV) — im Schnitt rund 0,21 €/m² pro Monat. Dazu zählen typischerweise Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Nicht umlagefähig sind Versicherungen im reinen Eigeninteresse des Vermieters: Rechtsschutz, Mietausfall und Hausrat. Verteilt wird meist nach Wohnfläche.
Umlagefähig vs. nicht umlagefähig
| Versicherung | Umlagefähig? |
|---|---|
| Wohngebäude (Feuer, Sturm, Leitungswasser) | ✅ ja |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | ✅ ja |
| Elementarschaden (Teil der Gebäudeversicherung) | ✅ meist ja |
| Glasversicherung (Gemeinschaftsflächen) | ✅ meist ja |
| Rechtsschutzversicherung des Vermieters | ❌ nein |
| Mietausfallversicherung | ❌ nein |
| Hausrat des Vermieters | ❌ nein |
Verteilung und Höhe
Die Prämie wird in der Regel nach Wohnfläche verteilt (§ 556a BGB). Zum Vergleich: Der Betriebskostenspiegel weist rund 0,21 €/m² pro Monat aus. Liegt deine Position deutlich darüber, lohnt der Blick — etwa ob eine nicht umlagefähige Police (Rechtsschutz, Mietausfall) mit eingerechnet wurde.
Häufige Fragen
Ist die Gebäudeversicherung umlagefähig?
Ja. Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV umlagefähig, sofern vereinbart.
Welche Versicherungen sind nicht umlagefähig?
Rechtsschutz-, Mietausfall- und Hausratversicherung des Vermieters sind nicht umlagefähig.
Wie hoch ist die Versicherung pro qm?
Im Schnitt rund 0,21 €/m² pro Monat; abhängig von Objekt, Region und Deckung.
Nach welchem Schlüssel wird die Versicherung verteilt?
In der Regel nach Wohnfläche; ohne abweichende Vereinbarung gilt der Flächenschlüssel (§ 556a BGB).
Sind Elementarschäden umlagefähig?
Prämien für eine Elementarschadenversicherung des Gebäudes gelten überwiegend als umlagefähig, wenn sie Teil der Gebäudeversicherung sind.