Versicherung in der Nebenkostenabrechnung: was ist umlagefähig?

Umlagio Team · Aktualisiert am 27.07.2026 · Lesezeit ca. 5 Min.
Kurz gesagt

Die Gebäude- und Haftpflichtversicherung für das Objekt ist umlagefähig (§ 2 Nr. 13 BetrKV) — im Schnitt rund 0,21 €/m² pro Monat. Dazu zählen typischerweise Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Nicht umlagefähig sind Versicherungen im reinen Eigeninteresse des Vermieters: Rechtsschutz, Mietausfall und Hausrat. Verteilt wird meist nach Wohnfläche.

Umlagefähig vs. nicht umlagefähig

VersicherungUmlagefähig?
Wohngebäude (Feuer, Sturm, Leitungswasser)✅ ja
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht✅ ja
Elementarschaden (Teil der Gebäudeversicherung)✅ meist ja
Glasversicherung (Gemeinschaftsflächen)✅ meist ja
Rechtsschutzversicherung des Vermieters❌ nein
Mietausfallversicherung❌ nein
Hausrat des Vermieters❌ nein

Verteilung und Höhe

Die Prämie wird in der Regel nach Wohnfläche verteilt (§ 556a BGB). Zum Vergleich: Der Betriebskostenspiegel weist rund 0,21 €/m² pro Monat aus. Liegt deine Position deutlich darüber, lohnt der Blick — etwa ob eine nicht umlagefähige Police (Rechtsschutz, Mietausfall) mit eingerechnet wurde.

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Häufige Fragen

Ist die Gebäudeversicherung umlagefähig?

Ja. Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV umlagefähig, sofern vereinbart.

Welche Versicherungen sind nicht umlagefähig?

Rechtsschutz-, Mietausfall- und Hausratversicherung des Vermieters sind nicht umlagefähig.

Wie hoch ist die Versicherung pro qm?

Im Schnitt rund 0,21 €/m² pro Monat; abhängig von Objekt, Region und Deckung.

Nach welchem Schlüssel wird die Versicherung verteilt?

In der Regel nach Wohnfläche; ohne abweichende Vereinbarung gilt der Flächenschlüssel (§ 556a BGB).

Sind Elementarschäden umlagefähig?

Prämien für eine Elementarschadenversicherung des Gebäudes gelten überwiegend als umlagefähig, wenn sie Teil der Gebäudeversicherung sind.

iKeine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber gibt allgemeine, orientierende Informationen und bewertet nicht deinen Einzelfall. Im Zweifel Mieterverein, Haus & Grund oder Anwalt/Anwältin für Mietrecht.