Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung: Ist sie umlegbar?
Ja — die Grundsteuer ist umlagefähig (§ 2 Nr. 1 BetrKV) und darf auf den Mieter umgelegt werden, sofern die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist. Verteilt wird sie in der Regel nach Wohnfläche (§ 556a BGB). Im Schnitt liegt sie bei rund 0,21 €/m² pro Monat, regional aber sehr unterschiedlich. Seit der Grundsteuerreform zum 1.1.2025 haben sich viele Beträge verändert — nach oben oder unten. Ein steigender Betrag darf umgelegt werden, wenn er tatsächlich angefallen ist.
Warum die Grundsteuer umlagefähig ist
Die Grundsteuer ist eine öffentliche Last des Grundstücks und in § 2 Nr. 1 BetrKV ausdrücklich als Betriebskost genannt. Sie fällt laufend an und darf deshalb — anders als einmalige oder Verwaltungskosten — auf den Mieter umgelegt werden. Voraussetzung ist wie immer eine Umlagevereinbarung im Mietvertrag.
Verteilung: meist nach Wohnfläche
Ohne abweichende Vereinbarung gilt der Flächenschlüssel: dein Anteil = deine Wohnfläche ÷ Gesamtwohnfläche × Grundsteuer. Bei gemischt genutzten Objekten (Wohnen + Gewerbe) kann ein Vorwegabzug für die Gewerbeeinheiten nötig sein, wenn diese die Kosten erheblich stärker verursachen.
Grundsteuerreform 2025 — was zu beachten ist
Zum 1. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer in Kraft getreten. Die Neubewertung hat viele Grundsteuerbeträge verändert. Für die Nebenkostenabrechnung heißt das: Vergleiche den neuen Betrag mit dem Vorjahr und mit dem Grundsteuerbescheid. Eine deutliche Änderung ist nicht automatisch falsch, aber ein guter Anlass, den Bescheid gegenzuprüfen.
Häufige Fehler
- Grundsteuer ohne Umlagevereinbarung umgelegt.
- Falsche Fläche beim Flächenschlüssel.
- Gewerbeanteil nicht vorab abgezogen (bei gemischter Nutzung).
- Erhöhung umgelegt, ohne dass der Bescheid tatsächlich höher ist.
Häufige Fragen
Ist die Grundsteuer auf den Mieter umlegbar?
Ja. Die Grundsteuer ist eine umlagefähige Betriebskost (§ 2 Nr. 1 BetrKV), sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist.
Nach welchem Schlüssel wird die Grundsteuer verteilt?
In der Regel nach Wohnfläche; ohne abweichende Vereinbarung gilt der gesetzliche Flächenschlüssel (§ 556a BGB).
Hat sich die Grundsteuer 2025 geändert?
Ja. Zum 1. Januar 2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten; viele Beträge haben sich verändert.
Wie hoch ist die Grundsteuer pro qm?
Im Bundesschnitt rund 0,21 €/m² pro Monat; regional stark unterschiedlich wegen des kommunalen Hebesatzes.
Kann der Vermieter eine höhere Grundsteuer nachfordern?
Ja, im Rahmen der Betriebskostenabrechnung und der 12-Monats-Frist, wenn die Grundsteuer tatsächlich gestiegen ist und die Umlage vereinbart wurde.