Gartenpflege und Winterdienst in der Nebenkostenabrechnung

Umlagio Team · Aktualisiert am 27.07.2026 · Lesezeit ca. 5 Min.
Kurz gesagt

Die laufende Gartenpflege ist umlagefähig (§ 2 Nr. 10 BetrKV), ebenso der Winterdienst (Schneeräumen und Streuen) als Teil der Straßenreinigung (§ 2 Nr. 8 BetrKV). Umlegbar ist nur die regelmäßige Pflege — die Neuanlage oder grundlegende Umgestaltung eines Gartens ist Investition und nicht umlagefähig. Im Schnitt liegt die Gartenpflege bei rund 0,11 €/m² pro Monat.

Gartenpflege: was umlagefähig ist

LeistungUmlagefähig?
Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkraut✅ ja
Laub- und Grünschnittentsorgung✅ ja
Ersatz einzelner abgestorbener Pflanzen✅ meist ja (Pflege)
Erstanlage / komplette Neugestaltung❌ nein (Investition)
Reparatur von Wegen/Zäunen❌ nein (Instandsetzung)

Auch wer den Garten nicht nutzt, zahlt in der Regel mit, solange es sich um eine gemeinschaftliche Anlage handelt. Flächen, die einem einzelnen Mieter zur Alleinnutzung überlassen sind, können ausgenommen sein.

Winterdienst und Straßenreinigung

Kosten für Schneeräumen, Streuen und die Reinigung der öffentlichen Gehwege vor dem Grundstück fallen unter die Straßenreinigung (§ 2 Nr. 8 BetrKV) und sind umlagefähig — egal ob durch einen Dienstleister oder den Hausmeister erbracht. Wichtig: Wird der Winterdienst vom Hausmeister gemacht, darf er nicht zusätzlich als eigene Position auftauchen (keine Doppelabrechnung).

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Häufige Fragen

Ist die Gartenpflege umlagefähig?

Ja. Die laufende Pflege der Außenanlagen ist nach § 2 Nr. 10 BetrKV umlagefähig, sofern vereinbart.

Muss ich Gartenpflege zahlen, obwohl ich den Garten nicht nutze?

In der Regel ja, bei gemeinschaftlichen Anlagen. Zur Alleinnutzung überlassene Flächen können ausgenommen sein.

Ist der Winterdienst umlagefähig?

Ja. Schneeräumen und Streuen gehören zur Straßenreinigung (§ 2 Nr. 8 BetrKV) und sind umlagefähig.

Ist die Neuanlage eines Gartens umlagefähig?

Nein. Erstanlage oder grundlegende Umgestaltung ist Investition und nicht umlagefähig – nur die laufende Pflege.

Wie hoch sind Gartenkosten pro qm?

Im Schnitt rund 0,11 €/m² pro Monat; abhängig von Größe und Pflegeaufwand.

iKeine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber gibt allgemeine, orientierende Informationen und bewertet nicht deinen Einzelfall. Im Zweifel Mieterverein, Haus & Grund oder Anwalt/Anwältin für Mietrecht.