Nebenkosten-Guthaben: wann bekomme ich es zurück?
Ein Guthaben entsteht, wenn deine Vorauszahlungen höher waren als die tatsächlichen Kosten. Der Vermieter muss es auszahlen — fällig mit Zugang einer formell korrekten Abrechnung, üblich innerhalb von rund 30 Tagen. Verrechnen darf er nur mit unstrittigen, fälligen Gegenforderungen (z. B. offener Miete). Bei einem deutlichen Guthaben kannst du zusätzlich eine Senkung der Vorauszahlung verlangen (§ 560 Abs. 4 BGB).
Wann das Guthaben fällig ist
Mit dem Zugang der Abrechnung wird das Guthaben fällig — vorausgesetzt, die Abrechnung ist formell korrekt. Eine feste gesetzliche Auszahlungsfrist gibt es nicht, in der Praxis gelten aber rund 30 Tage als angemessen. Zahlt der Vermieter nicht, kannst du ihn schriftlich unter Fristsetzung zur Auszahlung auffordern.
Darf der Vermieter das Guthaben verrechnen?
Ja — aber nur mit fälligen und unstrittigen Gegenforderungen. Beispiele:
| Situation | Zulässig? |
|---|---|
| Verrechnung mit offener, unstrittiger Miete | ✅ ja |
| Verrechnung mit einer bestrittenen Forderung | ❌ nein |
| Einbehalt „als Sicherheit" ohne Grund | ❌ nein |
| Auszahlung bei keinen offenen Forderungen | ✅ Pflicht |
Guthaben nach dem Auszug
Ein Guthaben steht dir auch nach dem Auszug zu. Es wird üblicherweise zusammen mit der Kautionsabrechnung ausgezahlt. Details dazu findest du im Ratgeber zur Abrechnung bei Auszug.
Häufige Fragen
Wann muss der Vermieter ein Nebenkosten-Guthaben auszahlen?
Mit Zugang einer formell korrekten Abrechnung wird das Guthaben fällig; üblich ist eine Auszahlung binnen rund 30 Tagen.
Darf der Vermieter das Guthaben mit anderen Forderungen verrechnen?
Mit unstrittigen, fälligen Gegenforderungen (z. B. offene Miete) ja. Ohne solche Forderung ist auszuzahlen.
Bekomme ich ein Guthaben auch nach dem Auszug?
Ja. Ein Guthaben steht dir auch nach Ende des Mietverhältnisses zu.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht auszahlt?
Schriftlich unter Fristsetzung auffordern; bei Verzug notfalls gerichtlich geltend machen.
Kann der Vermieter die Vorauszahlung nach einem Guthaben senken?
Bei einem deutlichen Guthaben kannst du sogar eine Senkung verlangen (§ 560 Abs. 4 BGB).