Nebenkostenabrechnung bei Auszug: Fristen und Kaution
Auch nach dem Auszug rechnet der Vermieter die Nebenkosten ganz normal ab — er muss nicht sofort abrechnen, sondern hat wie immer 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums Zeit (§ 556 Abs. 3 BGB). Für eine noch offene Nachzahlung darf er einen angemessenen Teil der Kaution vorübergehend einbehalten, bis die Abrechnung vorliegt — nicht die gesamte Kaution ohne Grund. Ein Guthaben steht dir auch nach dem Auszug zu.
Beim Auszug treffen zwei Dinge aufeinander: die Kautionsrückzahlung und die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung. Genau daraus entstehen die meisten Streitfälle.
Die Frist gilt weiter
Das Ende des Mietverhältnisses verkürzt die Abrechnungsfrist nicht. Bist du z. B. im Juni 2026 ausgezogen und das Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr, muss die Abrechnung für 2026 bis 31.12.2027 zugehen. Bis dahin musst du nicht mit der finalen Abrechnung rechnen — wohl aber mit einer möglichen Nachzahlung, wenn sie kommt.
Kaution und Nebenkosten
Der Vermieter darf die Kaution nach dem Auszug für eine angemessene Prüfzeit behalten. Für eine noch nicht abgerechnete Nebenkostennachzahlung darf er einen verhältnismäßigen Teil zurückhalten, bis die Abrechnung vorliegt. Der Rest — insbesondere der unstrittige Teil — ist zügig zurückzuzahlen.
| Situation | Was zulässig ist |
|---|---|
| Keine offenen Punkte | Kaution zeitnah (meist wenige Monate) zurück |
| Nebenkosten noch nicht abgerechnet | angemessener Teil-Einbehalt bis zur Abrechnung |
| Guthaben aus Abrechnung | Auszahlung an dich |
| Kompletter Einbehalt ohne Grund | unzulässig |
Anteilige Abrechnung deiner Wohndauer
Hast du das Abrechnungsjahr nur teilweise bewohnt, wird zeitanteilig abgerechnet: verbrauchsabhängige Kosten (Heizung, Warmwasser, ggf. Wasser) nach deinem tatsächlichen Verbrauch bis zur Wohnungsübergabe (Zwischenablesung), fixe Kosten (Grundsteuer, Versicherung usw.) pro rata nach Wohntagen.
Häufige Fehler
- Erwartung, der Vermieter müsse sofort abrechnen — falsch, es gilt die 12-Monats-Frist.
- Komplette Kaution ohne konkreten Grund einbehalten.
- Keine Zwischenablesung bei Heizung/Wasser → Schätzung statt echtem Verbrauch.
- Fixe Kosten voll statt zeitanteilig abgerechnet.
Häufige Fragen
Muss der Vermieter nach dem Auszug noch abrechnen?
Ja. Es gilt die Frist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Sofort abrechnen muss er nicht.
Darf der Vermieter die Kaution wegen der Nebenkosten einbehalten?
Einen angemessenen Teil für eine noch ausstehende Nachzahlung vorübergehend, bis die Abrechnung vorliegt – nicht die gesamte Kaution ohne Grund.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
In der Regel einige Monate zur Prüfung; für einen offenen Nebenkostenanteil bis zur nächsten fälligen Abrechnung. Der unstrittige Teil ist zügig zurückzuzahlen.
Bekomme ich ein Guthaben nach dem Auszug ausgezahlt?
Ja. Ein Guthaben steht dir auch nach dem Auszug zu und ist auszuzahlen.
Was ist mit dem Zeitraum, in dem ich nur teilweise gewohnt habe?
Verbrauchsabhängige Kosten nach tatsächlichem Verbrauch, fixe Kosten zeitanteilig (pro rata) auf deine Wohndauer.