Kabelgebühren in der Nebenkostenabrechnung: der Wegfall des Nebenkostenprivilegs
Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabel-TV-Gebühren nicht mehr pauschal über die Nebenkosten umgelegt werden — das sogenannte Nebenkostenprivileg ist entfallen. Steht auf einer Abrechnung für einen Zeitraum nach dem 30.6.2024 weiterhin ein pauschaler Kabelanschluss, ist dieser Posten in der Regel unzulässig und kann beanstandet werden. Mieter entscheiden seither selbst über ihren TV-Empfang (Kabel, DVB-T2, Streaming, Satellit).
Was war das Nebenkostenprivileg?
Früher konnten Vermieter die Kosten eines Kabel-TV-Sammelanschlusses über die Betriebskosten (§ 2 Nr. 15 BetrKV) auf alle Mieter umlegen — unabhängig davon, ob jemand das Kabelfernsehen überhaupt nutzte. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde dieses „Privileg" abgeschafft; nach einer Übergangsfrist ist es zum 30. Juni 2024 ausgelaufen.
Was gilt seit dem 1. Juli 2024?
- Keine pauschale Umlage von Kabel-TV mehr über die Nebenkosten.
- Mieter wählen und bezahlen ihren TV-Empfang selbst.
- Ein bestehender Sammelvertrag darf nicht mehr automatisch weiterberechnet werden.
Gibt es Ausnahmen?
Für moderne gebäudeinterne Glasfaser (Inhouse-Verkabelung) kann unter engen Voraussetzungen ein gesondertes Bereitstellungsentgelt zeitlich befristet umgelegt werden. Das ist aber etwas anderes als das klassische Kabel-TV-Sammelinkasso — und an strenge Bedingungen geknüpft. Das reine „Kabelfernsehen pauschal für alle" ist nicht mehr umlagefähig.
Häufige Fragen
Dürfen Kabelgebühren noch über die Nebenkosten umgelegt werden?
Seit dem 1. Juli 2024 grundsätzlich nicht mehr. Das Nebenkostenprivileg ist entfallen.
Was ist das Nebenkostenprivileg?
Die frühere Möglichkeit, einen Kabel-TV-Sammelanschluss über die Betriebskosten auf alle Mieter umzulegen. Es ist zum 30. Juni 2024 ausgelaufen.
Muss ich als Mieter jetzt selbst für TV zahlen?
Du entscheidest selbst über deinen TV-Empfang und schließt bei Bedarf einen eigenen Vertrag ab. Die pauschale Umlage entfällt.
Gibt es Ausnahmen?
Für aufwendige gebäudeinterne Glasfaser kann befristet ein gesondertes Bereitstellungsentgelt umgelegt werden – nicht aber das klassische Kabel-TV-Sammelinkasso.
Was passiert, wenn der Vermieter Kabelgebühren weiter umlegt?
Eine pauschale Umlage nach dem 30. Juni 2024 ist in der Regel unzulässig und kann aus der Abrechnung herausgerechnet werden.