CO2-Kosten in der Nebenkostenabrechnung: Wer zahlt wie viel?

Umlagio Team · Aktualisiert am 27.07.2026 · Lesezeit ca. 6 Min.
Kurz gesagt

Seit dem 1. Januar 2023 tragen Mieter und Vermieter die CO2-Kosten beim Heizen mit Gas oder Öl gemeinsam (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, CO2KostAufG). Wie viel der Vermieter übernimmt, hängt vom CO2-Ausstoß des Gebäudes pro m² und Jahr ab — ein 10-Stufen-Modell: je schlechter die Dämmung, desto höher der Vermieteranteil (von 0 % bis 95 %). Der Anteil muss in der Abrechnung ausgewiesen werden.

Die Logik: Wer ein schlecht gedämmtes Haus vermietet, soll einen Anreiz zur Sanierung bekommen und trägt deshalb mehr von der CO2-Abgabe. Der Mieter, der über sein Heizverhalten den Verbrauch beeinflusst, trägt den Rest.

Das 10-Stufen-Modell (Wohngebäude)

CO2-Ausstoß (kg/m²/Jahr)MieteranteilVermieteranteil
< 12 (sehr effizient)100 %0 %
12 bis < 1790 %10 %
17 bis < 2280 %20 %
22 bis < 2770 %30 %
27 bis < 3260 %40 %
32 bis < 3750 %50 %
37 bis < 4240 %60 %
42 bis < 4730 %70 %
47 bis < 5220 %80 %
≥ 52 (sehr ineffizient)5 %95 %

Für Nichtwohngebäude gilt zunächst eine hälftige Teilung (50/50) als Übergangslösung.

So wird der Vermieteranteil berechnet

  1. CO2-Menge ermitteln: aus der Brennstoffrechnung / Heizkostenabrechnung (kg CO2 gesamt).
  2. Pro m²/Jahr umrechnen: CO2-Menge ÷ Wohnfläche → Einordnung in die Stufe.
  3. CO2-Kosten aufteilen: die gezahlte CO2-Abgabe nach dem Prozentsatz der Stufe splitten.
  4. In der Abrechnung ausweisen: Mieter- und Vermieteranteil getrennt darstellen.

Rechenbeispiel

Gebäude: 40 kg CO2/m²/Jahr → Stufe 60 % Mieter / 40 % Vermieter. Die auf die Wohnung entfallende CO2-Abgabe beträgt 120 €. Aufteilung: Mieter 72 €, Vermieter 48 €. Der Vermieteranteil mindert den Betrag, den der Mieter über die Heizkosten zahlt.

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Was, wenn der CO2-Anteil fehlt?

Weist der Vermieter die Aufteilung nicht aus, obwohl das Gebäude betroffen ist, darf der Mieter den auf ihn entfallenden Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Für Vermieter heißt das: Der CO2-Block gehört zwingend in jede Heiz-/Betriebskostenabrechnung mit Gas- oder Ölheizung.

Für Vermieter: automatisch korrekt ausweisen

Umlagio übernimmt die CO2-Menge aus der Heizkostenabrechnung, ordnet das Gebäude der richtigen Stufe zu und rendert den Mieter-/Vermieteranteil sauber in die Abrechnung — kein manuelles Nachschlagen im Stufenmodell.

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Häufige Fragen

Wer zahlt die CO2-Kosten bei der Miete?

Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten. Der Vermieteranteil richtet sich nach dem CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter (10-Stufen-Modell).

Wie hoch ist der Vermieteranteil an den CO2-Kosten?

Zwischen 0 % (sehr effizient, unter 12 kg CO2/m²/Jahr) und 95 % (sehr ineffizient, ab 52 kg CO2/m²/Jahr).

Muss der CO2-Anteil in der Nebenkostenabrechnung stehen?

Ja. Der Vermieter muss die Aufteilung ausweisen; sonst darf der Mieter den Heizkostenanteil um 3 % kürzen.

Gilt die CO2-Aufteilung auch bei Gasheizung?

Ja, sie gilt für alle Brennstoffe, die dem nationalen CO2-Preis unterliegen – vor allem Erdgas und Heizöl.

Wie finde ich die CO2-Menge des Gebäudes?

Sie steht in der Rechnung des Brennstofflieferanten bzw. der Heizkostenabrechnung, umgerechnet auf kg CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.

iKeine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber gibt allgemeine, orientierende Informationen und bewertet nicht deinen Einzelfall. Im Zweifel Mieterverein, Haus & Grund oder Anwalt/Anwältin für Mietrecht.