CO2-Kosten in der Nebenkostenabrechnung: Wer zahlt wie viel?
Seit dem 1. Januar 2023 tragen Mieter und Vermieter die CO2-Kosten beim Heizen mit Gas oder Öl gemeinsam (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, CO2KostAufG). Wie viel der Vermieter übernimmt, hängt vom CO2-Ausstoß des Gebäudes pro m² und Jahr ab — ein 10-Stufen-Modell: je schlechter die Dämmung, desto höher der Vermieteranteil (von 0 % bis 95 %). Der Anteil muss in der Abrechnung ausgewiesen werden.
Die Logik: Wer ein schlecht gedämmtes Haus vermietet, soll einen Anreiz zur Sanierung bekommen und trägt deshalb mehr von der CO2-Abgabe. Der Mieter, der über sein Heizverhalten den Verbrauch beeinflusst, trägt den Rest.
Das 10-Stufen-Modell (Wohngebäude)
| CO2-Ausstoß (kg/m²/Jahr) | Mieteranteil | Vermieteranteil |
|---|---|---|
| < 12 (sehr effizient) | 100 % | 0 % |
| 12 bis < 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis < 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis < 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis < 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis < 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis < 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis < 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis < 52 | 20 % | 80 % |
| ≥ 52 (sehr ineffizient) | 5 % | 95 % |
Für Nichtwohngebäude gilt zunächst eine hälftige Teilung (50/50) als Übergangslösung.
So wird der Vermieteranteil berechnet
- CO2-Menge ermitteln: aus der Brennstoffrechnung / Heizkostenabrechnung (kg CO2 gesamt).
- Pro m²/Jahr umrechnen: CO2-Menge ÷ Wohnfläche → Einordnung in die Stufe.
- CO2-Kosten aufteilen: die gezahlte CO2-Abgabe nach dem Prozentsatz der Stufe splitten.
- In der Abrechnung ausweisen: Mieter- und Vermieteranteil getrennt darstellen.
Rechenbeispiel
Gebäude: 40 kg CO2/m²/Jahr → Stufe 60 % Mieter / 40 % Vermieter. Die auf die Wohnung entfallende CO2-Abgabe beträgt 120 €. Aufteilung: Mieter 72 €, Vermieter 48 €. Der Vermieteranteil mindert den Betrag, den der Mieter über die Heizkosten zahlt.
Was, wenn der CO2-Anteil fehlt?
Weist der Vermieter die Aufteilung nicht aus, obwohl das Gebäude betroffen ist, darf der Mieter den auf ihn entfallenden Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Für Vermieter heißt das: Der CO2-Block gehört zwingend in jede Heiz-/Betriebskostenabrechnung mit Gas- oder Ölheizung.
Für Vermieter: automatisch korrekt ausweisen
Umlagio übernimmt die CO2-Menge aus der Heizkostenabrechnung, ordnet das Gebäude der richtigen Stufe zu und rendert den Mieter-/Vermieteranteil sauber in die Abrechnung — kein manuelles Nachschlagen im Stufenmodell.
Häufige Fragen
Wer zahlt die CO2-Kosten bei der Miete?
Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten. Der Vermieteranteil richtet sich nach dem CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter (10-Stufen-Modell).
Wie hoch ist der Vermieteranteil an den CO2-Kosten?
Zwischen 0 % (sehr effizient, unter 12 kg CO2/m²/Jahr) und 95 % (sehr ineffizient, ab 52 kg CO2/m²/Jahr).
Muss der CO2-Anteil in der Nebenkostenabrechnung stehen?
Ja. Der Vermieter muss die Aufteilung ausweisen; sonst darf der Mieter den Heizkostenanteil um 3 % kürzen.
Gilt die CO2-Aufteilung auch bei Gasheizung?
Ja, sie gilt für alle Brennstoffe, die dem nationalen CO2-Preis unterliegen – vor allem Erdgas und Heizöl.
Wie finde ich die CO2-Menge des Gebäudes?
Sie steht in der Rechnung des Brennstofflieferanten bzw. der Heizkostenabrechnung, umgerechnet auf kg CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.