Belegeinsicht bei der Nebenkostenabrechnung

Umlagio Team · Aktualisiert am 27.07.2026 · Lesezeit ca. 5 Min.
Kurz gesagt

Als Mieter hast du ein Recht auf Belegeinsicht: Du darfst die der Abrechnung zugrunde liegenden Original-Rechnungen einsehen, um sie zu prüfen (§ 556 Abs. 4 BGB). Seit 2025 kann das auch elektronisch erfolgen. Bis die Einsicht gewährt ist, kannst du die Zahlung einer strittigen Nachforderung zurückhalten. Unten findest du ein Musterschreiben zum Kopieren.

So gehst du vor

  1. Schriftlich anfordern — nenne die Abrechnung (Zeitraum, Datum) und bitte um Einsicht in die Belege.
  2. Form wählen: Einsicht vor Ort bei der Verwaltung, Kopien (ggf. gegen Kostenerstattung) oder elektronisch (Scans).
  3. Strittiges zurückhalten: Bis zur Einsicht kannst du eine strittige Nachzahlung zurückbehalten.
  4. Fristen wahren: Einwendungen innerhalb von 12 Monaten ab Zugang (§ 556 Abs. 3 BGB).

Musterschreiben zum Kopieren

[Dein Name]
[Deine Anschrift]
[Datum]

An
[Name Vermieter/Hausverwaltung]
[Anschrift]

Betreff: Belegeinsicht zur Betriebskostenabrechnung vom [Datum] für den Zeitraum [z. B. 01.01.–31.12.2025]

Sehr geehrte/r [Name],

Ihre o. g. Abrechnung habe ich am [Zugangsdatum] erhalten. Zur Prüfung bitte ich um Einsicht in die zugrunde liegenden Belege gemäß § 556 Abs. 4 BGB, insbesondere zu folgenden Positionen: [z. B. Heizkosten, Hausmeister, Versicherung].

Bitte teilen Sie mir einen Termin zur Einsichtnahme mit oder stellen Sie mir die Belege elektronisch (z. B. als Scans) bzw. als Kopien zur Verfügung. Etwaige angemessene Kopierkosten übernehme ich.

Bis zur Gewährung der Belegeinsicht behalte ich mir vor, eine etwaige strittige Nachforderung zurückzuhalten. Den unstrittigen Teil begleiche ich fristgerecht.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift / Name]

Der Musterbrief ist eine allgemeine Vorlage und keine Rechtsberatung. Passe die Positionen an deinen Fall an.

Erst prüfen, dann Belege gezielt anfordern
Lade deine Abrechnung hoch — der Vorabcheck zeigt dir, welche Positionen auffällig sind, damit du bei der Belegeinsicht gezielt nachfragst. Ohne Login.

Häufige Fragen

Habe ich ein Recht auf Belegeinsicht?

Ja. Du darfst die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege einsehen (§ 556 Abs. 4 BGB).

Muss der Vermieter Belege digital bereitstellen?

Seit 2025 ist elektronische Einsicht möglich. Häufig wird Einsicht vor Ort oder per Kopie gewährt.

Muss ich für Kopien zahlen?

Für die reine Einsicht nicht. Für Kopien kann der Vermieter angemessene Kosten verlangen.

Muss ich zahlen, bevor ich die Belege gesehen habe?

Eine strittige Nachforderung kannst du bis zur gewährten Belegeinsicht zurückhalten.

Wie lange habe ich Zeit für die Prüfung?

Einwendungen sind innerhalb von 12 Monaten ab Zugang möglich (§ 556 Abs. 3 BGB).

iKeine Rechtsberatung. Musterbrief und Hinweise sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Prüfung deines Einzelfalls. Im Zweifel Mieterverein, Verbraucherzentrale oder Anwalt/Anwältin für Mietrecht.